Verschwörungstheorien wieder salonfähig – auch in Leitmedien wie der SZ?

(Ein wehmütiger Nachruf an nostalgische Zeiten)

von Alberto Aligheri

Es ist schon erstaunlich zu beobachten, wie auch nach der Richtigstellung von evidenten (und in wesentlichen Teilen sogar gerichtlich ausjudizierten) Falschdarstellungen zur Person von Heinz Grill nun von medialer Seite noch nachgelegt wird. Wie man vernehmen kann, echauffieren sich die für den SZ-Artikel „Der Guru“ verantwortlichen Journalisten nun darüber, dass ihre Darstellung „nicht so wie früher“ „einfach so dasteht und die Leute das lesen“, sondern dass es nun auf mannigfachen Plattformen und alternativen Medien eine „Gegenöffentlichkeit“ gäbe, auf der falsche Tatsachenbehauptungen richtiggestellt werden. Die Journalisten bezeichnen solche Stellungnahmen sogar als „Hassbriefe“ und fühlen sich in ihrem journalistischen Selbstverständnis getroffen, hätten sie doch eifrig bis in die Nacht hinein „recherchiert“. Nun, es mag ja auch wirklich sein, dass sie nächtelang recherchiert haben. Es stellt sich hierbei nur die Frage, wo bzw. bei welchen Quellen  und Auskunftsgebern sie recherchiert haben.

Haben sie Heinz Grill oder eines der angesprochenen Yogastudios besucht? Vielleicht einen der Vorträge und Kongresse mit Heinz Grill zum Thema Ernährung, Alpinismus, Naturbegegnung, Architektur, Kunst, Yoga, Brotbacken, Gesundheit und vielen anderen zeitaktuellen Themen? Besonders interessant könnte für die Öffentlichkeit eventuell auch einer der jüngsten mit Heinz Grill veranstalteten Friedenskongresse gewesen sein, wo viele für das derzeitige globalpolitische Geschehen durchaus bemerkenswerte und zukunftsweisende Gedanken ausgesprochen wurden (siehe z.B. Youtube). Dazu hätte man sich nicht einmal zu einer Reise bequemen müssen, diese Veranstaltungen und Vorträge stehen auch auf YouTube für jedermann einsehbar im Netz. Jeder kann sich dabei selbst ein Bild machen, ob Heinz Grill wirklich dieser düstere, manipulative „Guru“ ist, als der er in der aktuellen medialen Kampagne skizziert wird, oder ob es sich bei seiner Person vielleicht sogar ganz im Gegenteil um eine ausgesprochen empathische und feinsinnige Persönlichkeit handelt, der viel an sachlicher Darstellung und offenem Dialog gelegen ist und die in einem umfangreichen schriftstellerischen Werk zeitaktuelle Themen eröffnet, die europaweit von zahlreichen Menschen als wertvoll erachtet werden. Oder haben die beiden SZ-Journalisten bei ihrer Recherche etwa lediglich die erklärten Gegner von Herrn Grill befragt (die mit ihm in Gerichtsstreit liegende Münchner Familie B. im Verein mit kirchlichen „Sektenreferaten“, denen Heinz Grill mit seinem freien, undogmatischen und individualitätsgeprägten Verständnis von Spiritualität schon seit langem ein Dorn im Auge ist)? – Und haben sie nun denjenigen diffamierenden Artikel verfasst, den der Kreis um Familie B. schon Monate zuvor angekündigt hat, da man bei der Süddeutschen Zeitung „jemanden kenne“, der das durchführen könne? Denn siehe da – nun ist dieser Artikel erschienen, und zwar nicht irgendwo, sondern in … der Süddeutschen Zeitung!

Qualitätsjournalisten als Verschwörungstheoretiker?

Eine Zeitung, die es sich zwar ansonsten zugute hält, keinesfalls etwas mit „Verschwörungstheorien“ zu tun haben zu wollen, veröffentlicht also nun einen Artikel, dessen wesentlicher Inhalt aus einer Quelle stammt, die sich in Hinblick auf das gemeinsam angestrebte Ziel seiner Mitglieder: den „Untergang“ von Heinz Grill, selbst als „konspirativer Kreis“ (sic!) bezeichnet. Ja, man höre und staune: Eine Qualitätszeitung wie die SZ hat also offenbar keine Berührungsängste mit verschwörungstheoretischen Kreisen mehr, sondern übernimmt weitgehend unreflektiert Informationsmaterial, das ihr von diesen Verschwörungstheoretikern unterbreitet wird. Soll man eine solch neue Aufgeschlossenheit konservativer Redaktionen gegenüber Verschwörungstheorien nun als Fortschritt journalistischer Standards deuten oder doch eher als Rückschritt? Wieder einmal bleibt man als unbedarfter Leser mehr oder weniger ratlos zurück.

Wenn aber nun jemand durch solch einen haarsträubenden, verschwörungstheoretischen Artikel in ein schlechtes Licht gerückt wird, soll man dann auch noch die andere Backe hinhalten und sich noch weiter verunglimpfen lassen? Die beiden SZ-Journalisten Julius Heinrichs und Ralf Wiegand bezeichnen die Zuschriften und Stellungnahmen, die im Internet nach Veröffentlichung ihres „Guru“-Artikels erschienen sind, als „Hassbotschaften“. Wenn man die angesprochenen Stellungnahmen so querliest, erscheint ihr Wortlaut zumeist durchwegs sachlich und nüchtern. Wenn von Zeugen und betroffenen Personen des im SZ-Artikel angesprochenen Familienkonflikts dabei in nachvollziehbarer Weise dargelegt wird, welche Sachverhalte im Artikel in einem falschen Kontext dargestellt wurden oder schlicht unwahr sind, dann soll das also „Hass“ sein? Sind es nicht vielleicht derartige Artikel selbst, die beim Leser Angst und latenten Hass schüren, indem sie unbescholtene und um Kulturfortschritt bemühte Menschen zu gefährlichen Subjekten hochstilisieren und sie ohne seriöse Grundlage in die Nähe schwerster Verbrechen rücken?

Wer ist nun hier der Guru?

Während die Münchner Ärztin B., die in 20 Fällen von Gerichten rechtskräftig verurteilt wurde und die laut eigener, gerichtlich bekundeter Aussage ihrem Kontrahenten Heinz Grill in ihrem Ferienhaus eine potentiell letale Dosis Gift verabreicht hat, dem Leser unkritisch als „gute Frau“ beschrieben wird. Dass diese offensichtlich in einem irrationalen Größenwahn befindliche Frau (sie bezeichnete sich selbst als bedeutendste Avatar-Persönlichkeit Europas) in München-Trudering einen „Ashram“-Tempel errichtet hat und sich dort von ihren Anhängern in „Darshans“ (indisches Wort für „Schau des Göttlichen“) devotional verehren ließ, war den investigativen Journalisten wohl nicht „Guru“ genug. Stattdessen wird „der Guru“ – so auch der Übertitel des SZ-Artikels – kurzerhand bei Heinz Grill verortet, obwohl dieser bei jeder Gelegenheit und wie in seinem schriftstellerischen Werk vielfach nachzulesen, jede Art religiöser Gruppenbildung und Institutionen für eine zeitgemäße Spiritualität als vollkommen untauglich ansieht und stattdessen ein freies und selbstverantwortliches Menschenbild fördern möchte.

Die Vergiftung, die Frau B. Herrn Grill beigebracht hat, welche dieser nach Einlieferung auf die Reanimationsstation eines Krankenhauses nur knapp überlebt hat und an dessen Folgewirkungen er noch jahrelang zu leiden hatte, quittieren die SZ-Journalisten in ihrem neuesten Interview lächelnd und schäkelnd in bester Thomas Gottschalk-Dampfplauderer-Manier mit der Begründung, dass die gute Frau B. Herrn Grill mittels dieser Vergiftung eben nur in einer persönlichen Notsituation habe helfen wollen. Die SZ-Journalisten übernehmen damit unkritisch die hanebüchene Argumentation, mit der der Anwalt von Frau B. die durch seine Mandantin herbeigeführte Vergiftung in Ermangelung anderer rationaler Argumente mit solch einer abstrusen Begründung zu rechtfertigen versucht. Da eine solche Begründung selbst für einen juristischen Laien schlichtweg absurd erscheint – offensichtlich jedoch nicht absurd genug für SZ-Qualitätsjournalisten –, haben die Anwälte der Familie B. diese Begründung nun in den Hintergrund gerückt und versuchen ihre Mandantschaft jetzt mit formaljuristischen Begründungen aus der Verantwortung zu entziehen.

Aber was zählen in einem Zeitalter, das die deutsche Bundeskanzlerin bereits als „postfaktisch“ bezeichnet hat, schon noch wirkliche Fakten? Frau B., die im übrigen in einem Psychogramm eines der bundesweit renommiertesten psychiatrischen und forensischen Gerichtsgutachters als „narzisstische und psychopathische“ Persönlichkeit bezeichnet wird, muss in der SZ-Story ja die Gute und Harmlose bleiben. Und Heinz Grill der Böse und Gefährliche. Als solch übler Mensch ist sogar für die ohne sein Wissen während des Abendessens herbeigeführte Vergiftung seiner eigenen Person daher auch niemand anderer verantwortlich als er selbst. Und dass er auch für das Familiendrama der Millionärsfamilie B. und einen mutmaßlichen Totschlag oder Suizid durch den Schwiegersohn der Familie B. in Südfrankreich verantwortlich ist, liegt wohl ebenso in der immanenten Logik der Sache. Bei Frau B. werden in vorgenanntem psychiatrischem Gutachten auch ausgeprägte sektiererische Tendenzen attestiert. Hingegen kommt ein umfangreiches juristisches Fachgutachten über das schriftstellerische Werk und die Arbeit von Heinz Grill (im Internet frei downloadbar) zum Ergebnis, dass hierbei keinesfalls von „Sekte“ die Rede sein könne, so wie dies die Teilnehmer des „konspirativen Kreises“ rund um Familie B. zu konstruieren versuchen. Ungeachtet aller realer Fakten wird im SZ-Artikel jedoch nicht Frau B., sondern Heinz Grill mit dem „Guru“-Etikett belegt. Jene bleibt die „Gute“. 

Einmal ganz im Ernst, liebe Qualitätsjournalisten: Wie soll der Zeitungsleser alle diese Verdrehungen auf die Reihe bekommen, ohne dabei einen inneren Kurzschluss davonzutragen?

„In das Blaue hinein …“

Laut vorgenanntem rechtswissenschaftlichem Gutachten beruhen die gesamte Arbeitsweise von Heinz Grill ebenso wie die von ihm in Yogakursen und Vorträgen referierten Inhalte auf einem freien und individualitätsgeprägten Menschenbild unter expliziter Vermeidung jedweden autoritativen Gruppenprinzips und in voller Übereinstimmung mit den grundrechtlichen Maßstäben unserer Gesellschaftsordnung.  Entsprechend dem Fazit eines renommierten Verfassungsrechtlers entbehren mutwillige Behauptungen, bei Heinz Grill handele es sich um eine Sekte, nicht nur jeder Grundlage, sondern stellen zweifellos eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 4 GG dar. Für investigative Journalisten, die bei ihrer nächtelangen Recherche eventuell wenig Zeit zum Studieren 65seitiger Fachgutachten haben, fasst der Verfassungrechtler Prof. Jochum das Ergebnis seiner umfassenden Bestandsaufnahme auch noch einmal mit einem einfachen, bildhaften Vergleich zusammen: Warnungen oder Bewertungen, Heinz Grill sei eine Sekte oder begründe eine Sekte (…), entbehren angesichts der tatsächlichen Verhältnisse jeglicher Grundlage, sodass hier bereits von einer Aussage in das Blaue hinein gesprochen werden kann.“

Die beiden SZ-Journalisten dürfen sich also rühmen, mit ihrem „Guru“-Wochenendartikel, wenn schon nicht ins Schwarze, so doch immerhin ins Blaue getroffen zu haben.

Nun ja, an Wochenenden macht der vom Arbeitsalltag gestresste Zeitungsleser ja bekanntlich auch gerne blau. Alle Beteiligten bekommen somit, was sie wollen.

Alternative Fakten und phantastischer Stoff für kreative Zeitungsillustratoren

Damit die Wochenendlektüre im Blauen dann nicht womöglich doch zu anstrengend wird, greift man dem Leser wohlmeinend unter die Arme: Das Prädikat „Guru“ wird im gegenständlichen Artikel auch nicht als Fazit nach Darlegung allfälliger Belege  vergeben (auf die man im dreiseitigen SZ-Artikel übrigens vergeblich wartet), sondern sogleich im Titel: „Der Guru“. Der Leser braucht also gar nicht erst mühsam selbst mitdenken, um nach Würdigung der dargelegten Fakten schließlich zu einem Urteil zu kommen, sondern er wird gleich zu Beginn des zwar an Fakten armen, aber an opulenten Illustrationen umso reicheren Artikels auf dasjenige Gleis gestellt, auf welchem der Zug fahren soll: in die Höhle „des Gurus“ – eines offensichtlich kannibalischen Gurus, denn er hat eine Waschmaschine neben sich stehen, in welcher sich menschliche Gehirne drehen (so die gleichermaßen schaurige wie pietätlose Titelillustration des SZ-Artikels). Über tatsächliche (gerichtlich aktenkundige) Obskuritäten und wahnhafte Manipulationsversuche, wie sie die Ärztin B. praktiziert hat – und dies vor Gericht auch selbst zugegeben hat –, z.B. dass sie Krankenakten ihres Patienten in einer Amphore rituell verbrannt hat, wird hingegen großzügig hinweggesehen. Auch dass sie laut protokollierter Zeugenaussagen in ihrem rituellen Keller-Altarraum mit den Mitgliedern ihres „Gebetskreises“ voodoo-artige Gebete rezitiert hat, welche den Tod unliebsamer Mitmenschen herbeiführen sollten, so z.B. auch des vormaligen bayerischen Ministerpräsidenten Strauß, ist den investigativen Journalisten der SZ keine „Guru“-Story wert. Dabei  könnte man in einer solchen Guru-Story über Frau B. durchaus mit einigen sensationellen Details aufwarten, die beim Leser echte Gänsehaut erzeugen, und nicht nur Gähnen so wie bei den an den Haaren herbeigezogenen Mutmaßungen über den brotbackenden Yogalehrer Grill. Denn wie es die Ironie des Schicksals wollte, ist der von Frau B. und ihrem konspirativen Kreis „totgebetete“ Franz Josef Strauß kurze Zeit nach dem Fluch der guten Frau dann auch tatsächlich tödlich verunglückt.

Welche aufregenden und stimmungsvollen Illustrationen hätte der kreative Waschmaschinen-Grafiker der SZ-Redaktion erst über diese mysteriösen Geschehnisse anfertigen können? – Bild 1: Frau B. und ihr konspirativer Kreis im Kreis sitzend bei Kerzenschein in der Keller-„Krypta“ des Amun-Hauses in München.  Bild 2: Das Flugzeug des CSU-Politikers Franz Josef Strauß stürzt beinahe ab, er entgeht nur knapp einem Unglück. Bild 3: Wenige Tage nach der Notlandung steigt Franz Josef Strauß aus einem Hubschrauber und bricht zusammen. Bild 4 / OP-Saal: Der Verdacht auf eine Magenblutung bestätigt sich nicht. Nach einer Notoperation ergibt sich kein Befund, die Ärzte im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder sind ratlos und müssen schließlich Multiorganversagen diagnostizieren. Bild 5: Der konspirative Kreis um Frau B. wäscht in einer Waschmaschine seine schwarzen Gewänder weiß.

Also wenn man schon etwas gegen die sinkende Auflage tun möchte, warum lassen sich die investigativen Journalisten dann so eine sensationelle Story durch die Lappen gehen? Jeder Krimi- und Mystery-Fan wäre Feuer und Flamme. Man versteht es einfach nicht. So wie vieles in „postfaktischen Zeiten“.

Auf der Suche nach dem „ERRATUM“ …

Zurück aber zum eingangs erwähnten Vorwurf: Sind Stellungnahmen und Aufklärung über tendenziöse bis gröblich verzerrende Berichterstattung und falsche Tatsachenbehauptungen also nicht gestattet? Gibt es etwa ein Meinungsmonopol, dem sich die Leser gleichermaßen wie die Betroffenen demütig beugen sollten? Gehören Gegendarstellungen und Richtigstellungen („CORRIGENDUM“, „ERRATUM“ – lat. „Wir haben uns geirrt“), wie man sie in Zeitungen bisher nicht selten abdrucken musste, nachdem Sachverhalte falsch und rufschädigend dargestellt wurden, nun der Vergangenheit an? Gibt es in der Redaktion der SZ mittlerweile auch so etwas wie einen Unfehlbarkeitsanspruch der päpstlichen – pardon, der qualitätsjournalistischen natürlich – Autorität, vor der man als gutgläubiger Bürger sein Haupt senken muss? Und deren Verdikt man unwidersprochen entgegennehmen muss, auch wenn es ungerecht und für die eigene Existenz vernichtend ist?

Ja, man könnte wirklich wehmütig werden angesichts der Tatsache, dass diese nostalgischen Zeiten nun anscheinend vorbei sind, wo Journalisten großer Zeitungen noch die alleinige Deutungshoheit besaßen und unwidersprochen „Meinung machen“ konnten, Zeiten, in denen der gutgläubige Bürger die von ihm abonnierten Medienprodukte konsumiert und deren Darstellungen weitgehend unhinterfragt übernommen hat.

Wo kommen wir denn da hin, wenn sich die Bürger nun emanzipieren und eigenständig eine Anschauung bilden? Nicht auszumalen, wo wir da landen werden, wenn sich die Konsumbürger zu mündigen, selbstbestimmten, nicht mehr manipulierbaren Menschen entwickeln, so wie dies das hauptsächliche Anliegen im Werk von Heinz Grill ist.

Bleiben wir also lieber daheim am gewohnten Sofa sitzen, lassen wir uns vom Postboten jeden Morgen die neueste Ausgabe der „Leitmedien“ SZ, Spiegel, Bild & Co. bringen, in denen uns preisgekrönte Qualitätsjournalisten wie Claas Relotius packende Stories erzählen. Leitmedien, die uns mit ihren Wochenendausgaben zur Ausmerzung unserer sonntäglichen Langeweile sogar noch ganz besondere, mit originellen  grafischen Illustrationen untermalte journalistische Glanzstücke servieren. Im Falle möglicher unerwünschter Nebenwirkungen solcher Produkte kann man sich ja bekanntlich an seinen Arzt oder Apotheker wenden.


[alle Fotos: Creative Commons / no attribution / CC0 / pixabay]

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