Missbrauch von Steuergeldern

24. November 2016 | Von | Kategorie: Fallbeispiele, Featured

Mit Interesse und Erstaunen bin ich auf diese Webseite gestoßen und habe die beiden Artikel „Einbruch in die Freiheit“ Teil I und Teil II gelesen.

Auch ich habe das zerstörerische Vorgehen eines Sektenbeauftragten der Kirche innerhalb meiner Familie erlebt. Durch massive Beeinflussungen und Manipulationen wurde eine tiefe Spaltung in der Familie gesetzt, die, obwohl sie bereits längere Zeit zurückliegt, immer noch wirksam ist.

Aber nicht nur die kirchlichen Sektenbeauftragten sind bekannt dafür, in Familien und Partnerschaften einzubrechen, sondern auch die von manchen Bundesländern immer noch unterhaltenem staatlichen Sektenstellen. Der in beiden Artikeln genannte Münchner Sektenkommissar Harry Bräuer besitzt bei der Münchener Polizei eine eigene Dienststelle, die dem Staat und somit dem Steuerzahler jährlich mindestens € 43.000,00 kostet. Aus meiner Sicht handelt es sich um reine Verschwendung von Steuergeldern.

Die vom deutschen Bundestag beauftragte Enquete Kommission beschäftigte sich im Jahr 1998 zu dem Thema „sogenannte Sekten und Psychogruppen“ mit der Frage: Welche Konflikte den neuen religiösen Gemeinschaften und „Psychogruppen“ zugerechnet werden können und ob ein staatliches Handeln notwendig wäre.  Das Ergebnis der Untersuchungen ergab eindeutig, dass es im Vergleich zu anderen Gesellschaftsbereichen keinerlei vermehrte Kriminalität bei sog. „Sekten oder Psychogruppen“ gibt. Sie empfahl die Bezeichnung „Sekte“ aufgrund ihrer stigmatisierenden Wirkung in öffentlichen Stellen sogar gänzlich zu meiden.

Infolge dieser Untersuchungen wurde z.B. die Dienststelle von Ursula Caberta, der früheren staatlichen Sektenbeauftragten in Hamburg, gestrichen, da sich der finanzielle Aufwand nicht mehr rechtfertigte. Auch andere Planstellen von Sektenreferenten, wie z.B. die Stelle des Schweizer Sektenreferenten Martin Scheidegger wurden aus Kostengründen abgeschafft. In Schleswig-Holstein und Saarland sind gar keine staatlichen Sektenstellen bekannt, nicht so in Bayern. Die Dienststelle von Harry Bräuer bei der Münchner Polizei existiert immer noch und finanziert sich ausschließlich aus Steuergeldern.

Neben dem Missbrauch von Steuergeldern möchte ich auch auf Auffälligkeiten des Sektenkommissars Harry Bräuer hinweisen, die bei mir den Anschein erwecken, dass dieser sogar bewusst Straftaten mit Sektenhintergrund konstruiert, um seine Dienststelle zu rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund interessierte mich der „Fall Karl L.“, der in den Artikeln „Einbruch in die Freiheit“ geschildert wird. Ich begann mich näher und intensiver damit zu beschäftigen. Von den Betroffenen bekam ich Einsicht in die Ermittlungsunterlagen und möchte meine daraus gewonnen Einsichten kurz schildern:

Es handelte sich um einen Familienkonflikt im südlichen Meran, wo der Obstbauer Karl L. seine Ehefrau, die ihn verlassen hatte, durch Erpressung wieder zu sich auf den Hof zwingen wollte. Die Frau hatte eine Ausbildung als Yogalehrerin in Bayern gemacht. Um ihre Treffen mit ihrem neuen Freund zu verbergen, gab sie vor, sie würde sich mit Yogalehrerkollegen treffen. Hierdurch schürte sie den Argwohn ihres Mannes auf diese Personen.

Dieser zeigte diese Yogalhererkollegen an, seine Frau wiederholt schwerstens vergewaltigt zu haben. Die Vergewaltigungen seien Kulthandlungen mit Drogen und schwarzen Messen gewesen. Der Münchner Sektenreferent Liebl hätte ihn darüber informiert, dass dies bei dieser Yogagruppe so praktiziert werde. Diese Anzeige wurde von den italienischen Behörden aber wegen Unglaubwürdigkeit nicht weiter verfolgt.

Im Oktober 2007 wurde die Beschuldigung jedoch durch Karl L. dahingehend erweitert, dass nicht nur seine Ehefrau, sondern auch die gemeinsame Tochter im Alter von 6 Jahren von der ganzen „Yogagruppe“ vergewaltigt worden wäre. Herr L. redete seinem Kind über Wochen hinweg ein, dass es schwerstens vergewaltigt worden sei und brachte es anschließned in die Klinik, um die „Vergewaltigung“ gutachterlich bestätigen zu lassen.

Die Ärztliche Untersuchungen aber ergaben, dass weder die Ehefrau noch die Tochter vergewaltigt wurde. Stattdessen wurde durch eine Anzeige der Großmutter des Kindes beim Jugendamt offenkundig, dass der Vater selbst das Kind missbrauchte, worauf das Jugendgericht Bozen ihm das Sorgerecht entzog und dabei auf seinen psychisch kranken Zustand hinwies.

Der Münchner Sektenkommissar Harry Bräuer war zu dieser Zeit engster Berater für Karl L. Er nutzt seine psychische Labilität und stachelte ihn weiter auf, gegen die angebliche Sekte vorzugehen und das Kind entgegen den Anordnungen des Jugendamtes Bozen nach Deutschland zu bringen. Nachweislich waren es wenigstens 50 Telefonate pro Monat, die der Sektenkommissar mit dem Vater führte, und diese Telefonate fanden über mehrere Monate statt.

Infolge dieser weiteren Anschuldigungen erstatteten die betroffenen Yogakollegen Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Auch gegen Harry Bräuer erstatteten sie Anzeige wegen Anstiftung zur Kriminalität.

Die zahlreichen Beratungsgespräche wurden von Harry Bräuer zunächst bestritten, er musste sie aber aufgrund der vorliegenden Beweise dann doch eingestehen. Auch musste er zugeben, selbstständig bei Herrn Karl L. angerufen und ohne Befugnis in Italien ermittelt zu haben. Harry Bräuer leugnete auch zunächst, Karl L. bereits vor dessen Anzeige beraten zu haben. Auch dies musste er am Ende zugeben. Dies lässt mich zu dem Schluss kommen, dass Harry Bräuer die psychische Labilität von Karl L. nutzte und ihn weiter aufstachelte, gegen die angebliche Sekte vorzugehen und das Kind entgegen den Anordnungen des Jugendamtes Bozen nach Deutschland zu bringen.

Es kam schließlich zur Befragung von Karl L. Da dieser den Sektenkommissar deckte, musste das Verfahren gegen Harry Bräuer mangels Beweisbarkeit eingestellt werden. Karl L. selbst aber kam wegen seiner schweren falschen Verdächtigung immer mehr unter Druck, bis er bald drauf verstarb.

Durch die Beschäftigung mit diesem Fall ergibt sich für mich der folgende Zusammenhang: Harry Bräuer nützte den Familienkonflikt und auch die psychische labile Situation von Karl L., um ihn für sich und seine Sektenjagd einzuspannen. Anstatt ihn ordentlich zu beraten bzw. an die Familienberatungsstellen zu verweisen, instrumentalisierte er ihn in seinem Kampf gegen angebliche Sekten. Er brachte ihn und seine gesamte Familie in eine ausweglose Situation mit tragischem Ausgang.

Neben diesem hier geschilderten Fall sind mir noch weitere Fälle bekannt, bei denen Harry Bräuer in ähnlicher Weise vorging, und auch in diesen Fällen komme ich zu dem Schluss, dass es sich um einen offensichtlichen Amtsmissbrauch und auch um den Missbrauch von Steuergeldern handelt, der durch die Dienststelle von Harry Bräuer bei der Münchner Polizei besteht.

Persönlich ist es mir ein Anliegen, dass Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden und auf Missstände in Behörden hingewiesen wird.

Über einen Dialog zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.

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