Einbruch in die Freiheit II

22. Dezember 2008 | Von | Kategorie: Fallbeispiele

Der erste Teile dieses Beitrags, der zum Verständnis notwendig ist, finden sie hier:  Teil 1

Fortgang der Ermittlungen gegen den Kripokommissar Harry B.

Die Ermittlungen gegen den Kripokommissar Harry B. mussten aufgrund meiner Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft erneut aufgenommen werden. Die wiederholte Vernehmung des als „glaubwürdig“ bezeichneten Sektenkommissars förderte dabei wesentliche Widersprüche zu Tage: So musste er die zunächst bestrittenen zahllosen Gespräche mit Karl L. nun doch eingestehen. Er musste auch einräumen, selbständig angerufen und ohne Befugnis in Italien „ermittelt“ zu haben. Ferner musste er zugeben, Karl L. schon längst vor dessen Anzeige gekannt zu haben, was er bei seiner ersten Vernehmung noch vehement abgestritten hatte. Die Frage, wie Karl L. meinen Namen erhalten und als einziger Hauptzeuge in dem damaligen Verfahren gegen mich zu dem Wissen über Details der Akten gelangt war, wenn nicht durch ihn, blieb ebenfalls ungeklärt. In seiner Vernehmung forderte er jedoch erneut eine Strafverfolgung gegen mich, schließlich sei ich Sekte und meine Anzeige gegen ihn könne doch keinen anderen Grund haben, als dass er durch die Sekte terrorisiert werden solle. Diese Einsicht werde ja auch von den Ermittlungsbehörden geteilt.

Man muss diese Logik einmal wirklich durchdenken: Wenn ich mich gegen die falschen Beschuldigungen nicht wehre, dann heißt dies, dass ich schuldig bin. Wenn ich aber von meinen Bürgerrechten Gebrauch mache und mich zur Wehr setze, dann heißt dies ebenfalls, dass ich schuldig bin, da es ein Zeichen von Sekten sei, sich gegen Angriffe von außen zu wehren. Es handelt sich also um ein Gedankengebäude ganz im Stile der mittelalterlichen Inquisition, bei der eine irrationale Pauschalverurteilung von vornherein feststeht und der Delinquent schuldig ist, ganz gleich wie er sich stellt.

Die Staatsanwaltschaft war nun genötigt, doch noch die von mir genannten Beweise zu erheben bzw. Zeugen zu befragen, da die Glaubwürdigkeit des Sektenkommissars nun doch ziemlich erschüttert war. Wohl um diese Beweiserhebung zu vereiteln, musste wieder der „alte Verbündete“ Karl L. einspringen. Er wurde nun zu den strittigen Punkten befragt, aber nur schriftlich und unter Umgehung des Amtsweges über die italienischen Behörden. Er legte daraufhin eine juristisch perfekt ausgefeilte Erklärung ab, dass er nie durch Harry B. beeinflusst oder manipuliert worden wäre, niemals irgendwelche Informationen erhalten habe, lediglich einmal von ihm sehr seriös beraten worden wäre.

Da es sich hier um keine ordentlich Zeugenbefragung handelte und die Erklärung in Schreibstil und Sprache gar nicht aus der Feder des Obstbauern stammen konnte, und da er seinen langjährigen „Berater“ auf so perfekte Weise deckt, liegt natürlich die Vermutung einer abgesprochenen Zusammenarbeit sehr nahe.

Da Karl L. wegen immer mehr auflaufenden Schulden, Unterhaltszahlungen, Anwaltskosten etc. und mehreren Strafverfahren in Italien gegen ihn zunehmend in Bedrängnis kam, erhoffte er wohl von den Münchner Behörden und Kirchenstellen die Rettung aus seiner immer auswegloser werdenden Lage. Auch seinen Verwandten und Bekannten gegenüber äußerte immer wieder, dass es ihm mit Hilfe der Münchner Experten gelingen werde, seine Geschichte doch noch durchzubekommen, anderenfalls könne er, wie er sich ausdrückte, „zu den Hühner ziehen“, d.h. er wäre existenziell am Ende.

Die Kirche verbindet sich auf diese Weise mit den „Armen und Schwachen“. Es handelt sich ja tatsächlich um einen psychisch kranken Menschen, allerdings mit enormen kriminellen Potential. Die Kirche und ihre Sektereferenten machen sich dadurch aber auch angreifbar. Denn nun, nachdem die Zusammenarbeit besiegelt und der Sektenkommissar Harry B. durch ihn gedeckt wurde, ist dieser natürlich auch durch ihn erpressbar. Der evangelische Sektenbeauftragte, der ja als Vermittler zu Harry B. und für Karl L. als ständiger Berater fungierte, ist dadurch natürlich gleichermaßen angreifbar

Es bleibt deshalb abzuwarten, was geschieht, wenn die Rechnung doch nicht aufgeht und Karl L. in Italien vor einem Gericht aussagen muss. Ob er nicht doch am Ende bereit ist, seine kirchlichen Berater preiszugeben, und sei es nur, um die eigene Haut zu retten.

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Ein Kommentar auf "Einbruch in die Freiheit II"

  1. […] auf diese Webseite gestoßen und habe die beiden Artikel „Einbruch in die Freiheit“ Teil I und Teil II […]

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